Besitzumschreibung und Abmeldung
Nach dem Verkauf erfolgt die Besitzumschreibung beim Käufer oder die Abmeldung, wenn das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr genutzt wird. Bei einem Verkauf ins Ausland kommt die Ausfuhrabmeldung hinzu. Wir unterstützen Sie bei den Formalitäten und stimmen den Termin mit der Zulassungsstelle in Frankfurt ab.
Warum die Abmeldung zügig erfolgen sollte
Bleiben Sie als Halter eingetragen, während das Fahrzeug noch zugelassen ist, bestehen rechtlich zunächst weiterhin Halterpflichten — unter anderem bei Steuer, Versicherung und Ordnungswidrigkeiten. Die Abmeldung gehört deshalb in die ersten Tage nach der Übergabe, nicht in die übernächste Woche.